Neues Notvertretungsrecht

Ist man nach einem Unfall, Schlaganfall oder Herzinfarkt nicht mehr in der Lage über medizinische Behandlungen zu bestimmen, schafft eine Vorsorgevollmacht Sicherheit.
Seit 1. Januar 2023 gibt es neue Regeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt ein zeitlich begrenztes, gegenseitiges Notvertretungsrecht. 

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