KVB - Info zur-Krankenhausbehandlung
Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des KVB-Tarifs kann vollstationär, teilstationär oder als vor- und nachstationäre Behandlung einer akuten Erkrankung erfolgen.
Die Aufwendungen einer Krankenhausbehandlung werden bezuschusst, wenn und solange die Behandlung nach ärztlichem Befund erforderlich ist.