Änderung der Satzung der KVB (Nachtrag 6) und des Tarifs der KVB (Nachtrag 6)
gültig ab 01.05.2023
und der Richtlinien „Dauernde Pflegebedürftigkeit“ des Bundeseisenbahnvermögens
gültig ab 01.05.2023
Die Vertreterversammlung und der Vorstand der KVB haben in ihren Sitzungen im Januar 2023 einige Änderungen zur Satzung und zum Tarif der KVB beschlossen.
Der Nachtrag 6 zur Satzung, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsicht, und der Nachtrag 6 zum Tarif werden hiermit satzungsgemäß bekannt gegeben. Nachträge in gedruckter Form mit Austauschseiten werden nicht mehr automatisch verschickt, sind jedoch auf Bestellung erhältlich.